Kirchenvorstand

Stellung und die Aufgaben
Die Stellung und die Aufgaben der Kirchenvorstände sind im staatlichen „Gesetz über die Verwaltung des Katholischen Kirchenvermögens“ (VVG) festgelegt. Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Gemeinde; er vertritt die Gemeinde im Rechtsverkehr gerichtlich und außergerichtlich. Zu den Einzelaufgaben des Kirchenvorstandes gehören z. B. die Aufstellung des Haushalts, die Vermietung der pfarreigenen Wohnungen und die Beschlussfassung über die Durchführung und Finanzierung baulicher Maßnahmen, sowie der Bereich der Personalangelegenheiten.

Die Wahl des Kirchenvorstands
Zur Wahl des Kirchenvorstandes sind alle Mitglieder der Gemeinden  berechtigt, die am Wahltag 18. Lebensjahr vollendet haben und seit einem Jahr in der Gemeinde wohnen. Es werden insgesamt 8 Kirchenvorstandsmitglieder gewählt. Im Gegensatz zu den Pfarrgemeinderatswahlen gibt es nur eine Kandidatenliste. Sollten Sie am Wahlwochenende verhindert sein oder aus gesundheitlichen Gründen nicht selber wählen gehen können, haben Sie die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen.


Dem Kirchenvorstand (KV) gehören zur Zeit folgende Mitglieder an:

Msgr. Pfarrer Heribert August als Vorsitzender des Kirchenvorstandes,
Ulrich Irmen als 1. stellvertretender Vorsitzender,
Dr. Petra Bauer als 2. stellvertretende Vorsitzende.

Die weiteren gewählten Mitglieder sind Dirk Bourceau, Wilhelma Brandt, Ralf Ersfeld, Margret Göttlicher, Andreas Gronen, Dr. Peter Keulers, Jürgen Kratzenberg, Norbert Lengersdorf, Dr. Alfred Nachtsheim, Dr. Reinhard Noll, Hans-Jürgen Norda, Marlene Priemer, Christoph Schmitz, Beate Urban.
Pfarrer Thomas Faltyn gehört Kraft Amtes dem KV an.

Als Delegierte mit Gaststatus nehmen aus dem Pfarrgemeinderat abwechselnd Birgit Heisterkamp und Christoph Zinnen an den Sitzungen teil. Dirk Bourceau und Jürgen Kratzenberg vertreten den Kirchenvorstand im Wechsel beim Pfarrgemeinderat.

Kontakt: Über das Pfarrbüro an St. Michael